Sonderkündigung der Versicherung: nach Beitragserhöhung und Schadenfall
Eine Versicherung können Sie nicht nur zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Erhöht der Versicherer den Beitrag oder ist ein Schadenfall abgeschlossen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt jeweils nur einen Monat lang.
Nach einer Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Beitrag, ohne den Umfang des Schutzes zu ändern, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, mit sofortiger Wirkung, frühestens aber zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam würde (§ 40 Abs. 1 VVG). Der Versicherer muss Sie auf dieses Recht hinweisen, und die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden bei Ihnen sein.
| Mitteilung kam an | Kündigung muss ankommen bis | Vertrag endet am |
|---|---|---|
| Fr, 20.11.2026 | So, 20.12.2026 | Fr, 01.01.2027 |
| Sa, 05.12.2026 | Di, 05.01.2027 | Fr, 01.01.2027 |
Die Monatsfrist zählt ab dem Tag nach Zugang der Mitteilung und endet am Tag mit derselben Zahl im Folgemonat (§ 188 Abs. 2 BGB). Heben Sie den Umschlag oder die E-Mail mit dem Eingangsdatum auf.
Wann eine höhere Rechnung kein Sonderkündigungsrecht gibt
Steigt der Beitrag, weil sich ein Merkmal geändert hat, das Sie betrifft, ist das keine Beitragserhöhung im Sinne der Anpassungsklausel. Typische Beispiele in der Kfz-Versicherung: Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt nach einem eigenen Unfall, mehr gefahrene Kilometer, ein jüngerer Fahrer. Auch eine höhere Versicherungsteuer gibt nach den meisten Bedingungen kein Kündigungsrecht. Ob die Neueinstufung einer Typ- oder Regionalklasse eines erlaubt, regeln die Bedingungen Ihres Vertrags unterschiedlich.
Nach einem Schadenfall
In der Sachversicherung, also etwa bei Hausrat oder Wohngebäude, können beide Seiten nach einem Versicherungsfall kündigen. Die Kündigung ist bis zu einem Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Sie selbst können mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen, aber nicht später als zum Ende des laufenden Versicherungsjahres (§ 92 VVG). Für Haftpflichtversicherungen gilt Ähnliches nach § 111 VVG: Die Frist beginnt mit der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung eines Urteils. In der Kfz-Versicherung regeln die AKB das Kündigungsrecht nach einem Schaden ausdrücklich.
„Abgeschlossen“ heißt: Der Versicherer hat gezahlt oder abgelehnt, und es wird nicht mehr verhandelt. Wählen Sie im Generator „Sonderkündigung nach Schadenfall“, tragen Sie dieses Datum ein und entscheiden Sie, ob der Vertrag sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres enden soll.
Weitere Gründe
Eine Versicherung mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Sie zum Ende des dritten und jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG). Fällt das versicherte Risiko weg, etwa weil die versicherte Sache nicht mehr existiert, endet der Vertrag nach § 80 VVG. Bei einem Umzug ins Ausland oder der Zusammenlegung zweier Haushalte haben viele Hausratversicherungen eigene Regeln in den Bedingungen.
Der Brief
Nennen Sie in der Kündigung den Grund und das Datum der Mitteilung oder der Regulierung, die Versicherungsnummer und das gewünschte Ende. Den Wortlaut erzeugt der Generator auf den Seiten Versicherung kündigen und Kfz-Versicherung kündigen.
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