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Kfz-Versicherung kündigen: Stichtag 30. November und die Ausnahmen

Veröffentlicht am 16.10.2026 · Gesetzestexte gelesen am 16.10.2026 · Kündigungsbrief

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen im Kalenderjahr und lassen sich mit einem Monat Frist zum 31. Dezember kündigen. Die Kündigung muss deshalb spätestens am 30. November beim Versicherer sein, nicht nur abgeschickt.

Woher der 30. November kommt

Kfz-Versicherungen werden für ein Jahr geschlossen und verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn niemand kündigt. Das Gesetz erlaubt diese Verlängerung, solange sie höchstens ein Jahr beträgt, und verlangt für beide Seiten dieselbe Kündigungsfrist von mindestens einem und höchstens drei Monaten (§ 11 VVG). Die üblichen Bedingungen (AKB) setzen einen Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres an. Endet das Jahr am 31. Dezember, beginnt der letzte Monat am 1. Dezember: Bis zum Ende des 30. November muss die Kündigung zugegangen sein.

Kfz-Versicherung, Versicherungsjahr bis 31.12., ein Monat Frist, gerechnet mit dem Code dieser Seite
Kündigung kommt anSpätester ZugangVertrag endet
Fr, 27.11.2026Mo, 30.11.2026Do, 31.12.2026
Mo, 30.11.2026Mo, 30.11.2026Do, 31.12.2026
Di, 01.12.2026Di, 30.11.2027Fr, 31.12.2027

Ein Tag Verspätung kostet ein ganzes Jahr: Kommt der Brief am 1. Dezember an, läuft der Vertrag bis Ende des Folgejahres. Wer per Post kündigt, sollte den Brief deshalb Mitte November abschicken oder eine Zustellung wählen, die den Zugang belegt. Mehr dazu unter Kündigung richtig zustellen.

Wenn das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember endet

Manche Verträge laufen ab dem Tag der Zulassung oder ab einem anderen Monatsersten. Maßgeblich ist die Hauptfälligkeit im Versicherungsschein oder in der letzten Beitragsrechnung. Endet das Versicherungsjahr zum Beispiel am 31. März, muss die Kündigung bei einem Monat Frist bis zum 28. oder 29. Februar ankommen. Tragen Sie im Generator den Tag ein, an dem Ihr Versicherungsjahr endet; er rechnet den spätesten Zugang aus.

Sonderkündigung: Beitragserhöhung und Schaden

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne den Schutz zu verbessern, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam würde (§ 40 VVG). Nach einem Schadenfall erlauben die AKB beiden Seiten eine Kündigung innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung. Beides erklärt der Artikel Sonderkündigung der Versicherung. Eine Erhöhung, die nur auf einer neuen Typ- oder Regionalklasse oder einem schlechteren Schadenfreiheitsrabatt nach eigenem Unfall beruht, löst nach vielen Bedingungen kein Sonderkündigungsrecht aus. Lesen Sie die Begründung im Schreiben des Versicherers.

Auto verkauft: meist keine Kündigung nötig

Verkaufen Sie das Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Käufer über (§ 95 VVG, für die Haftpflicht § 122 VVG). Der Käufer kann sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen (§ 96 VVG). Für Sie als Verkäufer reicht es in der Regel, den Verkauf mit Datum, Uhrzeit und Käufer dem Versicherer zu melden. Wird das Auto abgemeldet, endet die Haftpflicht ebenfalls; die Bedingungen regeln die Einzelheiten. Den Kaufvertrag für den Verkauf gibt es bei kfzvertrag.com.

Erst neu abschließen, dann kündigen

Ohne Haftpflichtversicherung darf ein zugelassenes Auto nicht gefahren werden. Schließen Sie den neuen Vertrag so ab, dass er am Tag nach dem Ende des alten beginnt, meist am 1. Januar. Der neue Versicherer meldet die elektronische Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle. Den Schadenfreiheitsrabatt übernimmt er beim bisherigen Versicherer.

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